Zu Gast an der Deutschen Schule Las Palmas
Willkommen auf Gran Canaria
Für ein halbes Jahr oder ein Jahr auf Gran Canaria zur Schule gehen? Das klingt nicht nur gut, das ist auch realisierbar! Denn als internationale Auslandsschule sind wir offen für den Austausch von SchülerInnen und freuen uns über GastschülerInnen aus Deutschland oder anderen Ländern.
Was Gastschüler mitbringen müssen
Um sich als GastschülerIn an unserer Schule anzumelden, findet ein Gespräch zwischen den Schülereltern und den jeweiligen Stufenleitern statt. Der Eintritt ist nur zum Halbjahresbeginn und für mindestens 5 Monate möglich. Die jeweilige Jahrgangsstufe und die Klasse werden in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und der Stammschule durch die Schulleitung zugewiesen. Die GastschülerInnen sind weiterhin reguläre SchülerInnen ihrer Stammschule. Im Kennenlerngespräch klären wir die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen, wichtig sind hier z.B. die Deutschkenntnisse des Schülers.
· Bei Schülern, die in Gastfamilien untergebracht sind, muss eine Erziehungsvollmacht (auch bei eventueller Volljährigkeit) vorliegen.
- Aus der Aufnahme als Gastschüler erwächst kein Anspruch auf Aufnahme als regulärer Schüler der DSLPA.
- Die Einhaltung der Schul- und Hausordnung (Anwesenheitspflicht, Teilnahme an verbindlichen Leistungsnachweisen sowie schulischen Veranstaltungen) gilt uneingeschränkt.
- Die Mindestdauer beträgt 5 Monate, die Maximaldauer beträgt ein Schuljahr.
- Das Gastschülerverhältnis kann jederzeit beidseitig beendet werden.
- Bei Ablauf der Gastschülerzeit wird eine Bescheinigung erstellt. Diese umfasst die Dauer des Schulbesuchs, die belegten Fächer sowie die erbrachten Leistungen. Ein Anspruch auf ein
reguläres Versetzungszeugnis besteht nicht. Einzelheiten werden mit der Stammschule und den Erziehungsberechtigten bei Aufnahme abgeklärt und schriftlich vereinbart. - Mit der Aufnahme werden die genannten Regeln durch die Erziehungsberechtigten als
verbindlich anerkannt. - Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Gastschüler, die Aufnahme kann aus Kapazitäts-oder sonstigen Gründen versagt werden.